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Verhaltenskodex

I. Allgemeine Regelungen

  1. Geltungsbereich
    Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten des Unternehmens.
  2. Gesetze, Normen und ethischen Verhaltensweisen
    Das Unternehmen hält die geltenden Gesetze und Normen der jeweiligen Länder, in denen es tätig ist, ein. Es orientiert sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde.
  3. Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher
    Das Unternehmen praktiziert nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegt es einen vertrauensvollen Umgang. Verbraucherschützende Normen werden beachtet.
  4. Geschäftsgeheimnisse
    Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden vom Unternehmen und seinen Unternehmensangehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für die Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

II. Kartell- und wettbewerbsrechtliche Vorgaben

  1. Kartellrecht
    Das Unternehmen verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insb. das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet. Unzulässige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen des Unternehmens.
  2. Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption
    Das Unternehmen lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht. Die Mitarbeiter haben darauf zu achten, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen zu Kunden oder Lieferanten entstehen. Insbesondere dürfen Unternehmensangehörige keine Geschenke annehmen oder machen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise angenommen werden muss, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen können. Sofern in einem Land Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die landesrechtlichen Normen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.

III. Globale Richtlinien

  1. Menschenrechte
    Die international anerkannten Menschenrechte*1 werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt. Auch im Falle von disziplinarischen Maßnahmen sind alle Unternehmensangehörigen mit Würde und Respekt zu behandeln. Solche Maßnahmen dürfen nur im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Normen und international anerkannten Menschenrechten erfolgen*2.
  2. Kinderarbeit
    Kinderarbeit und jegliche Art von Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
  3. Zwangsarbeit
    Jede Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei sowie diesen ähnliche Zustände werden abgelehnt. Unternehmensangehörige dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden*2.
  4. Entlohnung, Arbeitnehmerrechte
    Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (Bar, Scheck, Überweisung) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen*3. Das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektivund Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist, wird respektiert*4.
  5. Arbeitszeit
    Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den einschlägigen ILO-Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen*4.
  6. Gesundheit und Arbeitsschutz
    Die nationalen und internationalen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es sind entsprechende Systeme einzurichten, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit vermeiden*4.
  1. Umweltschutz
    Das Unternehmen beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes. Umweltschonende Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Im Einklang mit den Grundsätzen der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen*5 geht das Unternehmen mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um.

IV. Ethische und soziale Grundsätze

  1. Nicht-Diskriminierung
    Das Unternehmen lehnt eine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung ab, insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter, Glaubensbekenntnis, Zugehörigkeit zu einer Arbeitnehmerorganisation oder anderer persönlicher Merkmale*6.
  2. Belästigung
    Das Unternehmen missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt.
  3. Meinungsfreiheit
    Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet*7.
  4. Privatsphäre
    Die Privatsphäre wird geachtet.

V. Einhaltung des Verhaltenskodex
Das Unternehmen bringt in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen seinen Unternehmensangehörigen und Lieferanten diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achtet auf dessen Einhaltung. Lieferanten von Delta Kunststoffe AG bestätigen, dass Sie diesen Verhaltenskodex einhalten.

Weeze, 17. Februar 2022

Unterzeichnet:

Andreas Bäßler
Managing Director
Delta Kunststoffe AG

Torsten Schämann
CFO, HR Director
Delta Kunststoffe AG


*1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – UN-Doc. 217, sog. UN-Menschenrechtscharta
*2 ILO-Konventionen 29 und 105
*3 ILO-Konventionen 26 und 131
*4 ILO-Konvention 87 (1948) und 98 (1949)
*5 ILO-Konvention 155
*6 27 Grundsätze der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, beschlossen von der Konferenz der
Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), Rio de Janeiro, 1992
*7 ILO-Konventionen 100, 111, 158 und